Bei Gericht werden Menschen zu Bußgeldern und Geldauflagen verurteilt.  Diese Gelder helfen uns dabei, gute Projekte zu unterstützen: Menschen mit Behinderung, Kinder und Jugendliche können mit den zugewiesenen Geldern Unterstützung erhalten.

Die Voraussetzungen für die Zuweisung von Geldauflagen erfüllen wir:

  • Gemeinnützigkeit: Die T3amwork gemeinnützige GmbH ist als gemeinnützig und mildtätig anerkannt, zuletzt mit Freistellungsbescheid vom 17.02.2022.
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  • Verwendung der Gelder: Die T3amwork gemeinnützige GmbH verwendet Geldauflagen immer nur für den in der Satzung vorgesehenen Zweck.
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  • Nachricht über Zahlungen: Die T3amwork gemeinnützige GmbH schickt sofort eine Bestätigung über die eingegangene Zahlung.
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  • Separate transparente Kontoführung: Die T3amwork gemeinnützige GmbH hat ein Konto, das ausschließlich für die Verwendung von Geldauflagen genutzt wird.

Das für Niedersachsen zuständige Oberlandesgericht Oldenburg bekommt jedes Jahr eine Mitteilung darüber, welche Zahlungen aus Geldauflagen bei uns eingegangen sind. Die T3amwork gemeinnützige GmbH ist in der Liste des Oberlandesgerichts Oldenburg für Niedersachsen eingetragen: Als gemeinnützige Organisation, die solche Zahlungen bekommen darf.

Geldauflagenkonto*

Sparkasse Hannover

IBAN DE85 2505 0180 0910 5005 17

BIC SPKHDE2HXXX

* = Dies ist kein Spendenkonto.

 

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihre Ansprechpartnerin:

Dr. Angela Aldag

Tel. + 49 5 46 82 – 3 27

Fax + 49 5 46 82 – 9 99

verwaltung@t3amwork.de


Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.