Jedes Kind hat ein Anrecht auf aktive Teilnahme am Schulleben und wird in seiner Individualität angenommen, wertgeschätzt und gefördert.

Unsere Mitarbeiter:innen arbeiten mit Kindern an über 100 Schulen in NRW, Niedersachsen und Bremen. 


Wir von der T3am Inklusion Hannover GmbH helfen Kindern, die es nicht so leicht wie andere haben, in der Schule zurecht zu kommen.

Eltern in Deutschland können im Rahmen der Inklusion selbst wählen, welche Schule ihr Kind besuchen darf. Früher haben das die Lehrer entschieden und Kinder nach ihrer pädagogischen Einschätzung an die passende Schule verwiesen.

Für Kinder mit einer sogenannten „seelischen Behinderung“ (und davon „bedrohte“ Kinder) besteht ein Rechtsanspruch  auf „Eingliederungshilfe“ nach § 35a SGB VIII.

Ein Antrag auf diese Hilfe ist beim Jugendamt zu stellen. Hierfür wird in der Regel ein ärztliches Attest benötigt. 

Auch Kinder mit einer „körperlichen“ oder sogenannten „Mehrfachbehinderung“ haben Anspruch auf Eingliederungshilfe. Hier ist jedoch das Sozialamt zuständig.

Wir unterstützen Kinder mit besonderem Bedarf und deren Eltern mit unserem Fachdienst Schulbegleitung. Unser Fachteam besteht aus Mitarbeitern verschiedener Berufe, wie z.B. Erzieher, Sozialassistenten, Pädagogen, Heilpädagogen, Sozialarbeitern, Sozialpädagogen, Psychologen und Ergotherapeuten. 

Mit regelmäßigen Schulungen, Fortbildungen und Supervision halten wir das Wissen unserer Mitarbeiter aktuell und können zeitnah auf Veränderungen und Krisen reagieren.

Die Beratung für Eltern ist immer unverbindlich und kostenfrei. Wir bemühen uns, jedem Kind mit Hilfebedarf zeitnah eine Assistenzkraft zur Verfügung zu stellen.

Für Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsstelle. 

Herzliche Grüße

Dr. Angela & Björn Aldag

und das Team der T3am Inklusion Hannover GmbH